DER WEG ZUR VERORDNUNG VON LOGOPÄDISCHER THERAPIE

Jeder Versicherte (Privat- oder Kassenpatient) hat nach § 32 SGB V ein Recht auf Heilmittel (in diesem Fall Logopädie).

Ob der Bedarf an Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schlucktherapie besteht, entscheidet bei jedem Patienten individuell der behandelnde Arzt. Sowohl Ihr Hausarzt, Facharzt (Neurologe, HNO-Arzt, Chirurg) oder Kinderarzt stellt dann, wenn dieser eine Therapie für angebracht hält, eine Art Rezept für Logopädie aus. Auf Basis einer solchen sogenannten (ärztlichen) Heilmittelverordnung dürfen wir als Logopäden tätig werden.

 

Haben Sie also den Verdacht, Sie oder Ihr Kind benötigen logopädische Therapie, dann wenden Sie sich zeitnah an Ihren Arzt und besprechen die Situation. Kontaktieren Sie uns auch gerne vorab für Fragen oder schließlich, wenn Sie eine Verordnung vom Arzt vorliegen haben. Wir vereinbaren dann schnellstmöglich einen Termin für Ihr Erstgespräch, dem Therapiebeginn im Sprachboot - Praxis für Logopädie Stella Höfer.

 

Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. 

Unsere Praxiszeiten:

 

Montag bis Donnerstag von

8:00 - 18:30 Uhr

 

Freitag von

8:00 - 15:00 Uhr

 

Wir versorgen zudem PatientInnen im Hausbesuch sowie in (integrativen) Fördereinrichtungen. 

 

Wenn Sie uns nicht direkt erreichen, hinterlassen Sie

gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.

Wir rufen Sie zeitnah zurück.

SPRACHBOOT - PRAXIS FÜR LOGOPÄDIE

STELLA HÖFER

 

Kurgartenstraße 85

23570 Lübeck/Travemünde

 

Tel. 04502 -770 45 22

Fax: 04502-770 45 23

 

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